
Grundsätzlich stellen sich in binationalen Ehen im Problemfalle die gleichen Rechtsfragen wie in Ehen, bei denen beiden Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit haben, da etwaige Schwierigkeiten meisst höchstens indirekt etwas mit der Staatsangehörigkeit zu tun haben.
Neben den allgemeinen Problemkreisen des Unterhalts für und des Umgangs mit Kindern, der Scheidung an sich mit ihren finanziellen weiteren Folgen im Güterrecht und beim Versorgungsausgleich treten allerdings häufiger die sich ergebenden besonderen Fragen des Sorgerechts, des überhaupt anzuwendenden nationalen Rechts sowie immer wieder auch von Kindesentführungen, wegen sich manchmal ergebender größerer Distanzen zwischen den Wohnorten der Ehegatten auch von Besuchen der Kinder sowie aufenthaltsrechtliche Fragen nach dem Scheitern einer Beziehung.
Ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline kann Ihnen in diesen meisst komplexen Fällen einen Einstieg in die weitere Behandlung des Falles geben und Ihnen das richtige Verhalten aufzeigen, um sich die weiteren Rechte möglichst umfassend vorzubehalten.
Durchwahl zum Thema binationale Ehe (Ausländerrecht):
0900-1 875 002-888
(1,99 EUR/Min* 08:00 - 24:00Uhr)
Durchwahl zum Thema binationale Ehe (Familienrecht):
0900-1 875 002-889
(1,99 EUR/Min* 08:00 - 24:00Uhr)
Quelle und weitere Infos
Neben den allgemeinen Problemkreisen des Unterhalts für und des Umgangs mit Kindern, der Scheidung an sich mit ihren finanziellen weiteren Folgen im Güterrecht und beim Versorgungsausgleich treten allerdings häufiger die sich ergebenden besonderen Fragen des Sorgerechts, des überhaupt anzuwendenden nationalen Rechts sowie immer wieder auch von Kindesentführungen, wegen sich manchmal ergebender größerer Distanzen zwischen den Wohnorten der Ehegatten auch von Besuchen der Kinder sowie aufenthaltsrechtliche Fragen nach dem Scheitern einer Beziehung.
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