Sonntag, 30. September 2007

Binationale Heirat



HEIRAT


Die Ehe im 21. Jahrhundert gibt es in allen Formen, Größen, Farben und Geschmacksrichtungen. Das war allerdings nicht immer so. Unsere Gesellschaften befinden sich in einem allgemeinen Wandel, und so wandeln sich auch die Vorstellungen der Menschen von der Ehe, und man fragt sich, welche Art von Gemeinschaft wohl überleben wird.
Viele sind zu dem Schluss gekommen, dass fundamentale Aspekte in unserer Gesellschaft fehlerhaft sind und verbessert werden müssen. Die Ehe, die lange als Grundstein der Gesellschaft galt, ist von diesem Wunsch nach Veränderung verständlicherweise nicht ausgenommen. Doch werden die Menschen in dem Bestreben, die Ehe neu zu formen und zu verbessern, aufgeklärter - oder erfinden sie ein uraltes Rad neu?
Beziehung und Zweitehe mit Ausländerin
Bereits bei über 35 Prozent der Zweitehen von Deutschen ist der Ehepartner Ausländer. Meist sind es die Männer, die eine Beziehung mit einer Ausländerin suchen und dann eine Ausländerin heiraten. Deutsche Frauen kümmern sich häufig um Kind(er) aus der ersten Ehe.Oft sind die deutschen Frauen deswegen eher an einer festen oder auch offenen Beziehung und weniger an einer Heirat interessiert. Nebenbei hätte eine Eheschließung womöglich Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche (Ehegattenunterhalt).

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Binationale Heirat

Der Bürger des Deutschlands muss alle Papiere vorlegen, sonst bekommt ihr kein Termin für die Hochzeit. Die Ehefähigkeitszeugnis ist nicht anderes als die Bestätigung von dem Standesamt seines Landes, dass er ledig bzw. geschieden ist und insofern Heiratsfähig. Die Name des Papieres ist wohl anderes von Land zu Land, wichtig ist, dass auf dem Papier steht ob er ledig oder geschieden ist.Danach muss er alles begläubigen lassen und von einem anerkannten Übersetzer, übersetzen lassen (die Botschaft hat i.d.R. eine Liste von offizielle Übersetzern).Dann alle seine Papiere in die Botschaft abgeben es kann von 4 bis 6 Wochen dauern bevor ihr wieder Nachrichten von der Botschaft erhalten (mind. bei uns hat es so lange gedauert), immerhin, einfach nachfragen.Wenn eine Antwort von dem Auswärtiges Amt bei der Botschaft vorliegt bekommt dein Freund ein Visum zum heiraten. Dann erst kann ein Termin bei dem Standesamt beantragt werden.Nach der Hochzeit sofort zum Ausländerbehörde mit eure Papiere (Stambuch der Familie usw.) erst dann bekommt dein Mann ein AG, zuerst für 2 bzw. 3 Jahren befristet und danach, wenn alle Voraussetzungen da sind, eine unbefristete.


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Heiratet der/die Ausländer/in eine/n EU-Ausländer/in gilt dasselbe, da diese ja – mit geringen Ausnahmen – den Deutschen gleichgestellt sind. Die/der nicht-EU-ausländische Teil der Ehe erhält hier sogar eine Aufenthaltserlaubnis EU. Allerdings muß die/der EU-Ausländer/in in Deutschland leben, lebt sie/er in gleich welch anderem EU-Land, hat die/der nicht-EU-Ausländer/in nur das Recht in eben jenem gleichen Land mit der/dem EU-Ausländer/in zu leben.

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Voraussetzungen der Ehe mit einem ausländischen Partner

Naturgemäß kann dies der deutsche Standesbeamte nicht oder nur unzureichend prüfen. Der Ausländer muss daher vor der geplanten Heirat im Normalfall ein von der zuständigen Behörde seines Heimatlandes ausgestelltes "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen.
"Ehefähigkeitszeugnisse" werden zur Zeit ausgestellt von Bulgarien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kenia, Luxemburg, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tansania, Tschechien, Slowakei, Türkei und Ungarn.
Viele andere Staaten (z.B.: Argentinien, Belgien, Brasilien, Frankreich, Indien, Iran, Rumänien und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion) stellen jedoch keine solchen Ehefähigkeitszeugnisse aus. Will ein Angehöriger eines dieser Staaten in Deutschland heiraten, muss er bei dem Standesbeamten einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Über diesen Antrag entscheidet dann der Präsident des jeweiligen Oberlandesgerichtes.
Zu beachten ist, dass eine erteilte Befreiung nur sechs Monate lang gültig ist. Kommt es in diesen sechs Monaten nicht zur Heirat, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Will ein Deutscher im Ausland heiraten, empfiehlt es sich umgekehrt, sich zuvor von seinem Wohnsitzstandesamt ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen zu lassen. Dieses kann dann dem ausländischen Standesamt vorgelegt werden.
http://www.reiserecht-ratgeber.de/beratung/index.shtml
Eheschließung in der Deutschland:
Der siebte Ehehimmel:

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Heirat von ausländischen Staatsangehörigen in der Schweiz


Detaillierte Information, welche Dokumente die Schweizer Behörden von Ihnen verlangen
Übersetzung dieser Dokumente aus dem Englischen, Spanischen oder Portugiesischen ins Deutsche oder Französische
Fachliche Begleitung und Dolmetscherdienst (deutsch, englisch, französisch, spanisch) bei Ihren Vorsprachen auf dem Zivilstandsamt, der Fremdenpolizei, der Einwohnerkontrolle etc.
Detaillierte Informationen, wie Sie die Schweizer Heirat in Ihrem Heimatland anerkennen und eintragen lassen können
Informationen über das Schweizer Visum und die Aufenthaltsbewilligung
http://www.renaca.ch/hicha-dt.html
http://www.nw.ch/dl.php/de/44b4ac107a20d/Eheschliessung+im+Ausland.pdf


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Ich empfehle folgende Web-Seiten:
http://www.123recht.net/default.asp
http://www.info4alien.de
http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&go=zeig-eArtikel&nid=56&seite=10&aid=442069
http://www.wer-weiss-was.de/content/start.shtml
http://www.gofeminin.de/world/communaute/forum/forum0.asp
http://arranca.nadir.org/arranca/article.do?id=53
http://www.frag-einen-anwalt.de/heiraten-mit-Ausl%C3%A4nderin__f15829.html
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070108092107AAiFkVm
http://www.osnabrueck.de/6407.asp
http://www.tripple.net/contator/aufzack/frage.asp?fraid=6940&bereichid=3
http://www.talkteria.de/forum/topic-2641.html
http://www.juraforum.de/forum/t165791/s.html

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