Dienstag, 22. Juli 2008

Kinder


Wie können wir für unser im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde bekommen?
Welches Sorgerecht gilt für unser Kind?Können wir für unser Kind auch im Ausland Kindergeld erhalten?
Fragen zur Geburt eines Kindes im Ausland beantwortet der Bürgerservice auf der Internetseite des Auswärtigen Amts:
Häufig gestellte Fragen: Geburt eines Kindes im Ausland



Publikationen des Bundesministeriums der Justiz

Nützliche Informationen zum Thema Familie im Ausland finden Sie auch in den Informationsschriften „Das Kindschaftsrecht“ sowie „Internationales Privatrecht“, die vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und auf dessen Internetseiten abrufbar sind.
http://www.bmj.de/enid/593eede6909438b17f6ef4ebc5e2bb62,0/Service/Publikationen_bh.html



Adoption von Kindern im Ausland

Auf den Seiten des Bundesamts für Justiz stellt die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption ihre Tätigkeit vor. Der Text des Haager Adoptionsübereinkommens ist dort ebenso zu finden wie Wissenswertes über die Auslandsadoption.
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz


Kindesentziehung ins Ausland

Wenn sich Eltern aus verschiedenen Ländern trennen, kommt es immer wieder zu Konflikten über den künftigen Aufenthalt und das Sorgerecht für die Kinder. Nimmt ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen, (mit-)sorgeberechtigten Elternteil in sein Heimatland, spricht man von Kindesentführung oder -entziehung. Wo sich Betroffene Rat holen können, welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind und ob und ggf. wie das Auswärtige Amt helfen kann, erklären wir auf den folgenden Seiten.
Kindesentziehung


Quelle:Konsularinfo.diplo.de